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Elternmitwirkung

Elternarbeit an der Grundschule Seelow erwünscht!

 

Werte Eltern aller Jahrgangsstufen!

 

Elternmitarbeit ist nicht nur gern gesehen, sondern auch unbedingt erwünscht, um vielfältige Initiativen der einzelnen Klassen und der gesamten Schule zu verwirklichen. Dazu zählen neben Klassen- und Wanderfahrten, auch Projekttage und Schulfeste. Die Mitwirkungsrechte der Eltern sind von den Elternsprechern zu einem kurzen und verständlichen Text zusammengefasst worden:

 

Die Rechte und Möglichkeiten zur Mitwirkung und Gestaltung des Schulalltags sind für alle an Schule beteiligten Personengruppen im Brandenburgischen Schulgesetz -BbgSchulG geregelt. Einige wesentliche Punkte werden im Folgenden vorgestellt:

 

Die Elternversammlung (§ 81) dient dem Informations- und Meinungsaustausch über Bildungs- und Erziehungsarbeit Ihres eigenen Kindes. Mitglieder sind alle Eltern einer Klasse. Sie wählen zu Beginn des Schuljahres aus ihrer Mitte zwei Elternvertreter bzw.-vertreterinnen und zwei Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen als Ansprechpartner für Ihre Belange.

 

Diese sind dann verantwortlich für die Vorbereitung und Durchführung der kommenden Elternversammlungen (mind. drei pro Schuljahr). Die Lehrkräfte nehmen beratend teil. Um eine transparente Zusammenarbeit zu erreichen, werden die Tagesordnungspunkte vorher gemeinsam beraten. Die Elternversammlung dient dem Informations- und dem Meinungsaustausch, insbesondere über mögliche Unterrichts- und Erziehungsschwerpunkte, sowie der Vereinbarung zu außerschulischen Aktivitäten.

 

Die Elternkonferenz (§ 82) ist das höchste beschlussfassende Gremium der Eltern einer Schule. Alle Elternsprecherinnen und –sprecher jeder Klasse bilden diese Konferenz; wählen aus ihrer Mitte eine(n) Schulelternsprecher(in). Darüber hinaus wählen Sie Vertreter bzw. Vertreterinnen für die Schulkonferenz (5), den Kreiselternrat (1) sowie die beratenden Mitglieder der die Konferenz der Lehrkräfte (2) und der Fachkonferenzen. Die Elternkonferenz nutzt die Beratungen (mind. drei pro Schuljahr) zum Informations- und Erfahrungsaustausch über schulische Belange. Neben dem Schulleiter können noch zwei Lehrkräfte teilnehmen.

 

Die Schulkonferenz (§ 90 und 91) ist das einzige gemeinsame Beratungs- und Entscheidungsgremium der Schule.

 

Ihre Mitglieder sind:

  • der Schulleiter

  • vier Lehrkräfte

  • fünf Schülerinnen und Schüler

  • fünf Eltern.

 

Die Schulkonferenz entscheidet und berät über wesentliche Punkte bezüglich des Schullebens, die im § 91 detailliert benannt werden. Einige Beispiele:

  • Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben, der Leistungsbewertung

  • Grundsätze für Förderunterricht und andere zusätzliche Angebote

  • Durchführung außerunterrichtlicher Veranstaltungen (Projekt- und Wandertage)

  • Grundsätze für die Zusammenarbeit mit anderen Schulen und außerschulischen Institutionen im Rahmen von Projekten (Sportvereine, Kunst- und Musikschulen usw.)

 

Die Schulkonferenz dient aufgrund ihrer Zusammenarbeit auch als Vermittler zwischen den anderen Gremien.

 

Der Kreiselternrat (§ 136) bespricht die schulischen Angelegenheiten auf Kreis- bzw. Landesebene und dient der Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Kreisschulbeirat, welcher unter anderem Entscheidungen über Um- und Neubau einer Schule trifft.

 

WICHTIG!

Die Wahlen für diese Gremien finden in den ersten Wochen eines Schuljahres statt. Alle Termine, die die verschiedenen Gremien und Konferenzen an der Schule betreffen, werden in Form einer schriftlichen Einladung an die Mitglieder weitergegeben und zusätzlich im unteren Pausenbereich veröffentlicht.

 

Darüber hinaus gibt es noch weitere „etwas weniger verbindliche“ Möglichkeiten zur Mitwirkung. Hier seien die traditionellen Feste wie Fasching, Adventsbasteln, Weihnachtsprogramm, Sportfest usw. genannt, deren Organisation zwar dem Lehrkräfteteam obliegt, deren Durchführung allerdings ohne die Unterstützung und Hilfe von Seiten der Eltern gar nicht möglich wäre.

 

K. Handrick

Schulleiter