Elternkonferenz
Aufgaben:
Alle Elternsprecherinnen und –sprecher jeder Klasse bilden die Elternkonferenz. Sie wählen aus ihrer Mitte eine(n) Schulelternsprecher(in). Darüber hinaus wählen Sie Vertreter bzw. Vertreterinnen für die Schulkonferenz (5), den Kreiselternrat (1) sowie die beratenden Mitglieder der die Konferenz der Lehrkräfte (2) und der Fachkonferenzen. Die Elternkonferenz nutzt die Beratungen (mind. drei pro Schuljahr) zum Informations- und Erfahrungsaustausch über schulische Belange. Neben dem Schulleiter Herrn Handrick und dem Schulsozialarbeiter können noch zwei Lehrkräfte teilnehmen.