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Schulfahrtenkonzept

der Grundschule Seelow

 

1. Schulfahrten:

 

Entsprechend der VV – Schulfahrten gelten folgende schulische Veranstaltungen, die außerhalb der Schule stattfinden, als Schulfahrt:

- Wandertage

- Exkursionen

- Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen schulischer Wettbewerbe

- Klassen-, Kurs- und Jahrgangsstufenfahrten

- Schülerbegegnungen und Schüleraustausch.

 

1.1 Begriffsbestimmungen:

 

(vorwiegend stattfindende Schulfahrten der Grundschule Seelow)

 

1.1.1 Wandertage:

 

Wandertage sollen die Schülerinnen und Schüler mit der Natur, Kultur und Geschichte der näheren Region vertraut machen. Ein wesentliches Ziel ist die Festigung der Gruppenbeziehungen. Inhalte und zeitlicher Umfang sollen der Reife der Schülerinnen und Schüler angemessen sein.

 

1.1.2 Klassenfahrten:

 

Klassenfahrten sind von mehrtägiger Dauer (maximal 5 Tage). Sie dienen dem partnerschaftlichen Zusammenwirken der beteiligten Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte.

 

2. Grundsätze der Planung:

 

Die Planung einer Schulfahrt sollte gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern als auch den Eltern erfolgen. Eltern sind über die Dauer, das Ziel und die finanzielle Belastung zu informieren. Die Kosten sind im Vorfeld mit den Eltern zu erörtern. Es ist Gelegenheit zur geheimen Abstimmung zu geben. Die Kosten sind so zu wählen, dass keine unzumutbaren Belastungen entstehen, die einzelne von der Teilnahme ausschließen würden.

 

Achtung: Schulfahrten sind von der Schulleitung zu genehmigen. Verträge, insbesondere mit Beförderungs- und Beherbergungs-unternehmen, werden durch die Schulleitung im Namen des Schulträgers geschlossen. Vor Vertragsabschlüssen ist die schriftliche Zustimmung zur Teilnahme bzw. zu den Kosten einzuholen!

 

Die Leitung einer Schulfahrt obliegt grundsätzlich der Lehrkraft. Die schriftliche Beauftragung zusätzlicher Begleitpersonen, die nicht im Schuldienst sind, erfolgt durch die Schulleitung. Während der Planung sind verbindliche Termine zum Schreiben von Vergleichsarbeiten o.ä. zu beachten.

 

 

3. Interne Planungen

Jahrgangs-

stufe   

Wander-    

tage 

Klassen-    

fahrten   

Zielort      

           

Verantwortlich-     

keiten 

                   

Zeitraum       

1 bis 3

3

keine

nähere Region

Klassenlehrkraft,

Eltern

innerhalb des

Schuljahres

 

4 bis 5

3

 

nähere Region

Klassenlehrkraft,

Eltern

innerhalb des

Schuljahres

4 bis 5

 

1

innerhalb von Brandenburg

Klassenlehrkraft, Eltern

letzte volle Schulwoche vor Schuljahresende

6

3

 

nähere Region

Klassenlehrkraft, Eltern

innerhalb des Schuljahres

6

 

1

innerhalb der Bundesrepublik

Klassenlehrkraft, Eltern

zu Beginn des sechsten Schuljahres oder letzte volle Schulwoche vor Schuljahresende